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Unabhängig und Fair

Herzlich Willkommen!

Wir sind Versicherungsmakler aus Überzeugung und
stehen mit unserer 
langjährigen Erfahrung unseren Mandanten in allen Fragen der Versicherung von
Lebensrisiken und Vermögenswerten zur Verfügung.

Wir beraten Sie gern - an unserem Standort in Hannover
oder wo auch immer Sie uns brauchen.

Aktuelles

 
Schadenversicherung 
Mittwoch, 29.12.2021

Haftungsfragen nach Unfall beim Überholvorgang mit einem Fahrrad

Das Überholen eines Fahrrades mit einem Fahrrad setzt nicht generell einen Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m voraus. Dies würde nämlich bedeuten, dass Fahrradfahrer sich fast im gesamten Stadtgebiet nicht überholen dürften. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an. Das hat das OLG Oldenburg mit Urteil vom 21.09.2021 -2 U 121/21 entschieden.

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Schadenversicherung 
Dienstag, 28.12.2021

Kein Schadenersatz eines Radfahrers bei überwiegendem Mitverschulden

Ein Radfahrer, der zu dicht und unvorsichtig an Mülltonnen vorbeifährt, die er schon von Weitem auf dem Radweg erkennen kann, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Abfallentsorgungsfirma. Das hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 24.09.2021 - 4 O 25/21 entschieden.

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Krankenversicherung 
Dienstag, 21.12.2021

PKV: Impfung oder Therapie?

Eine im Rahmen einer schweren Erkrankung durchgeführte Immuntherapie ist keine Impfung im Sinne der privaten Unfallversicherung. Das hat das OLG Zweibrücken mit Urteil vom 08.05.2020 - 1 U 73/18 entschieden.

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Schadenversicherung 
Montag, 20.12.2021

Umgang mit Fahrzeugschlüsseln in einer Spedition - Ist Kaskodeckung bei Diebstahl gefährdet?

Ein Kfz-Kaskoversicherer kann wegen grober Fahrlässigkeit leistungsfrei sein, wenn der Versicherungsnehmer die Fahrzeugschlüssel nicht so aufbewahrt, dass sie vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sind. Das hat das OLG Dresden mit Beschluss vom 05.07.2021 - 4 U 428/21 entschieden.

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Krankenversicherung 
Freitag, 17.12.2021

Wann liegt eine "Kopfverletzung" in der Dread-Disease-Versicherung vor?

Ist in den Bedingungen einer sog. Dread-Disease-Versicherung eine vom Vertrag umfasste schwere Erkrankung als eine "durch Kopfverletzung herbeigeführte irreversible Schädigung des Gehirns mit dauerhaften neurologischen Ausfällen oder gravierenden Beeinträchtigungen der intellektuellen Fähigkeiten" beschrieben, so liegt kein Versicherungsfall vor, wenn die geltend gemachte Hirnschädigung durch Substanzen verursacht worden sein soll, die die versicherte Person mit der Nahrung (hier: durch einen Säugling mit der Muttermilch) aufgenommen hat. Das hat das OLG Nürnberg mit Beschluss vom 04.05.2021 - 8 U 91/21 entschieden.

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