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Dienstag, 15.12.2020

"Three Wise Warnings" - Drei kluge warnende Ratschläge zum Fest

Herkunft

Die Ratschläge stammen von der britischen Financial Conduct Authority (FCA), die mit der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vergleichbar ist. Die FCA ist nach unserer Meinung mit großem Abstand die wohl professionellste staatliche Finanzaufsichtsbehörde weltweit."Die Briten warnen weit häufiger und meist auch lange vor der BaFin vor in Deutschland aktiven Finanzbetrügern" sagt Florian Daumann, der mit seiner Deutschen Finanz Recherche GmbH eine Datenbank zum Grauen Kapitalmarkt unterhält und pflegt.

Die Ratschläge

Ratschlag Nr. 1: Wird eine Vorabgebühr verlangt? (Are you being asked to pay a fee upfront?)

Immer dann, wenn eine Vorabgebühr verlangt wird, ist bei allen Finanzgeschäften äußerste Vorsicht angebracht. Das gilt natürlich besonders bei Kreditverträgen, weil Betrüger gerne mit der Vorabgebühr spurlos in einem südlichen Geldwäschestaat auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Menschen, die für die Weihnachtsgeschenke noch schnell einen Kredit benötigen, sind bevorzugte Opfer.

Ratschlag Nr. 2: Werden Sie zu schnellem bezahlen gedrängt? (Are you being pressured to pay quickly?)

Je schneller bezahlt wird, umso weniger Zeit zum Nachdenken bleibt den Opfern dieser Betrugsmethode. Dieser Ratschlag ist besonders gut auf die Situation von Kapitalanlegern übertragbar. Betrüger sind oftmals darauf angewiesen, dass Einzahlungen auf Betrugsanlagen besonders schnell erfolgen, weil die Zeitspanne, bis der Betrug entdeckt werden könnte, sehr kurz bemessen sein kann.

Ratschlag Nr. 3: Werden Sie aufgefordert, auf eine unübliche Art und Weise zu bezahlen? (Are you being asked to pay by an unusual method?)

Betrügereien am Finanzmarkt sind häufig daran zu erkennen, dass die Einzahlungen, egal ob es sich nun um Kreditgebühren handelt oder um Investitionen in angebliche Kapitalanlagen, über dubiose Kontoverbindungen erfolgen sollen. Oft lautet z.B. das Einzahlungskonto auf einen bestimmten Eigennamen und nicht auf den der Betrugsfirma.

Das wird kaschiert mit professionell erscheinenden Vorgaben für das Verwendungszweckfeld. Manche Banken akzeptieren sogar, wenn im Empfängerfeld nicht nur ein Eigennamen, sondern auch eine Ergänzung wie z.B. "wegen" und dann der Name der Betrugsfirma eingetragen ist. Viele Anleger realisieren dann nicht, dass das Konto ein Privatkonto des Inhabers des Eigennamens ist und dass die Firma gar keine Bankverbindung besitzt.

Hintergrund ist, dass Firmen in der Regel nur dann ein Firmenkonto eröffnen können, wenn Sie als Firma registriert sind. Da viele Betrugsfirmen auf die Eintragung verzichten, sind solche Einzahlungstricks erforderlich, um an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.

Fazit

Die FCA begründet ihre weihnachtlichen Ratschläge u.a. damit, dass vor allem die 25-34-jährigen Briten, die sich nach einem desaströsen Pandemiejahr 2020 meinen sich mit einem Konsumentenkredit ein schönes Weihnachten gönnen zu können, anfällig für Betrügereien mit "Weihnachtskrediten" sind. Alle drei Ratschläge sind jedoch auch dafür geeignet, Anleger und Altersvorsorger überall vor vielen Formen des Kapitalanlagebetruges zu bewahren. Auch Berater können davon profitieren, denn alle Ratschläge sind gut geeignet, sie noch im Dezember an die Kundschaft weiterzugeben und so Betrügereien zu verhindern. Schöne Weihnachten!

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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