Spätestens beim Blick auf die erste Gehaltsabrechnung im neuen Jahr dürften viele Arbeitnehmer realisieren, dass ihre Krankenversicherung teurer geworden ist. Zum 01.01.2021 haben viele gesetzliche Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht, darunter beispielsweise die Techniker Krankenkasse, die Barmer, Betriebskrankenkassen wie BKK Mobil Oil oder BKK Linde sowie die Mehrzahl der Allgemeinen Ortskrankenkassen, unter anderem die AOK Plus, AOK Niedersachsen, AOK Hessen, AOK Bremen, AOK Baden-Württemberg sowie AOK Nordost und AOK Nordwest. Je nach Kasse werden ab sofort zwischen 0,2 und 0,6 Prozentpunkten mehr fällig. Insgesamt ergibt sich damit beim Zusatzbeitrag aktuell ein Spektrum von 0,35 bis 1,9 Prozent.
Branchenvertretern zufolge resultiert der steigende Finanzbedarf der Krankenkassen nicht zuletzt aus strukturellen Mehrausgaben aufgrund zahlreicher neuer Gesundheitsgesetze, die nun zunehmend ihre Wirkung entfalten. Gleichzeitig wurden die Kassen verpflichtet, ihre Reserven zurückzufahren. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung dürften deshalb mittelfristig wohl weiter steigen. Der Krankenkassen-Dienstleister Bitmarck geht in seiner aktuellen Analyse von deutlich steigenden Ausgaben und gleichzeitig schrumpfenden Einnahmen in den Jahren 2021 und 2022 aus. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, also die statistische Rechengröße für die individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, könnte dadurch von aktuell 1,3 Prozent auf bis zu 2,7 Prozent steigen, so Bitmarck. Sofern der Gesetzgeber nicht gegensteuert, kämen auf gesetzlich Versicherte dann spürbare Zusatzkosten zu, ohne dass sich die Leistungen verbessern.
Für Versicherte bedeutet ein Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten in der Spitze eine jährliche Mehrbelastung von rund 175 EUR. Hintergrund: Genau wie der allgemeine GKV-Beitragssatz von 14,6 Prozent wird der Zusatzbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: 2021 also bis zu einem Einkommen von 58.050 EUR pro Jahr oder 4.837,50 EUR pro Monat. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag wieder jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Wechsel zu einer Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag bietet Kassenpatienten aktuell also die Chance, monatlich rund 5 bis 15 EUR an Pflichtbeiträgen einzusparen. Gut beraten können Versicherte diese Ersparnis nutzen, um ihre persönliche Vorsorge zu verbessern. Zeigen Sie Ihren gesetzlich versicherten Kunden auf, wie sie sich durch passende private Zusatzpolicen höherwertigen, individuellen Schutz ohne große Zusatzkosten sichern können.
Für Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Studierende und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2021: 64.350 EUR/Jahr) stellt eine private Krankenversicherung nach wie vor eine prüfenswerte Alternative zur GKV dar. Zwar werden 2021 auch viele private Tarife teurer. Dafür erfolgte dort in den Jahren zuvor oft lange keine Anpassung. In der GKV steigen die Beiträge dagegen laufend durch Lohnerhöhungen und höhere Beitragsbemessungsgrenzen. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen PKV weist in einer aktuellen Pressemeldung darauf hin, dass die Beiträge im Schnitt der letzten zehn Jahre nicht stärker gestiegen sind als in der GKV - inklusive der aktuellen Erhöhung für 2021. So betrug die jährliche Steigerung zwischen 2011 und 2021 in der PKV je Versicherten durchschnittlich 3 Prozent pro Jahr, in der GKV waren es 3,3 Prozent.
Nützliches Beratungswissen: Ein großer Teil der Beitragserhöhung der Privaten geht in die PKV-typische Vorsorge für die absehbar höheren Gesundheitskosten im Alter. Dieses Geld kommt den Versicherten also selbst wieder zugute. Zugleich profitieren Privatpatienten von einem umfassenden Versicherungsschutz, der mit dem medizinischen Fortschritt laufend Schritt hält und privat Versicherten Zugang zu modernsten Diagnose- und Behandlungsmethoden und einer breiten Auswahl von Medikamenten verschafft. Nutzen Sie diese Argumente für Ihr nächstes Beratungsgespräch.
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