Anfang des Jahres haben viele Krankenkassen die Beiträge erhöht, zugleich können gesetzlich Versicherte seit Januar 2021 einfacher wechseln. Zum einen sind sie nur noch zwölf statt 18 Monate an ihre Mitgliedschaft gebunden. Zum anderen sparen sie Schriftverkehr: Ab sofort genügt es, einen Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse zu stellen, eine zusätzliche Kündigung der bisherigen Kasse ist nicht mehr erforderlich. Das Thema Kassenwechsel liefert Beratern einen aktuellen Anlass, ihren Kunden das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung GKV zu erläutern und sie auf mögliche Unterschiede zwischen verschiedenen Krankenkassen sowie auf privaten Voll- oder Zusatzschutz hinzuweisen.
Wichtig zu wissen: Auch wenn die Kassenleistungen zum Großteil gesetzlich festgelegt sind, ist Kasse nicht gleich Kasse. In der Leistungsbewilligung gibt es erhebliche Unterschiede, wie u.a. ein Gutachten des IGES-Instituts aus dem Jahr 2017 bereits belegt hat. In der Regel erfahren Versicherte erst im Ernstfall, ob und wie schnell ihre Kasse ihnen beispielsweise eine Reha, eine Kur, eine teure Therapie oder wichtige Hilfsmittel bewilligt. Entsprechend oft kommt es zu Streit. In der Beratungsstatistik der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) liegt das Thema Leistungsansprüche mit knapp 40.000 Fällen pro Jahr klar auf Platz 1. Verbraucherschützer und Patientenverbände fordern deshalb schon länger, dass die Krankenkassen regelmäßig Leistungskennzahlen wie abgelehnte Anträge und erfolgreiche Widersprüche veröffentlichen. Doch bisher kamen nur wenige der bundesweit 105 Kassen diesem Aufruf nach.
Möglicherweise ändert sich das künftig: Im Dezember hat die AOK-Gemeinschaft umfangreiche Transparenzberichte vorgelegt. Im Internet informieren die elf AOKen ab sofort über Aspekte wie Erreichbarkeit, Leistungs- und Versorgungsangebote, Genehmigungs- beziehungsweise Ablehnungsquoten, Bearbeitungszeiten, Verfahren zu Beschwerden und Widersprüchen sowie über das Feedback ihrer Versicherten und Versichertenbefragungen. Zu finden sind die Berichte unter aok.de in der Rubrik "Wir über uns". Mit knapp 27 Millionen Versicherten kommt die AOK sowohl gemessen an der Zahl der Mitglieder als auch nach den Leistungsausgaben auf einen Marktanteil in der GKV von rund 37 %. Es dürften also wohl bald weitere Kassen dem Vorstoß folgen. Doch schon jetzt verdeutlicht der Vergleich der regionalen Berichte, erhebliche Unterschiede am Markt: So liegt beispielsweise die Ablehungsquote bei der AOK Rheinlandpfalz/Hamburg mit 4,1 % nahezu doppelt so hoch wie bei der AOK Nordwest mit 2,35 %. Hinter den Prozentwerten verbergen sich zudem jeweils 223.000 bis 462.000 abgelehnte Anträge. Es lohnt also, die Kunden auf diese Problematik hinzuweisen.
Kunden mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, denen der Wechsel in die Private Krankenversicherung offensteht, sollten wissen: Auch hier kann es zu sprunghaften Beitragsanpassungen kommen. Erhöhen dürfen private Versicherer die Beiträge allerdings nur bei einer nachgewiesenen Leistungsausweitung um mehr als 10 %. Während die Beiträge in der GKV in der Regel kontinuierlich durch höhere Bemessungsgrenzen und Einkommen steigen, gehen in der PKV einer deutlichen Erhöhung in der Regel also mehrere Jahre ohne Anstieg voran.
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