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Dienstag, 27.07.2021

Garantiezins gesenkt: Lohnt sich jetzt noch eine Versicherung?

Diese Senkung der Garantieverzinsung macht die klassische private Rentenversicherung, die wie die klassische Kapitallebensversicherung jahrzehntelang bei Millionen Bundesbürgern besonders beliebt war, zunehmend unrentabel. Attraktive steuerfreie Ablaufrenditen von 5 % und mehr bei Kapitalauszahlung am Ende der mindestens 12-jährigen Laufzeit oder recht hohe laufende Renten hatten vor allem viele ältere Bürger trotz der zuweilen hohen Abschluss- und Verwaltungskosten überzeugt. Die Garantiezinsen lagen je nach Vertragsbeginn über 3 % und in der Spitze sogar bei 4 %. Diese Zeiten sind jedoch lange vorbei. Bei Neuabschlüssen ab 2005 sind die Ablaufleistungen nicht mehr steuerfrei, und Beiträge zur privaten Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung sind nicht mehr steuerlich abzugsfähig.

Privatrente: Flexibler als Riester- und Rürup-Rente

In punkto Steuervorteile und Rendite nach Steuern sind die Privatrenten für ab 2005 abgeschlossene private Rentenversicherungen der Riester-Rente oder Rürup-Rente zwar unterlegen, doch dafür sind sie wesentlich flexibler. So können z. B. Zusatzleistungen wie 5- oder 10-jährige Rentengarantie, Beitragsrückgewähr oder Hinterbliebenen- bzw. Partnerrente für den Todesfall des Versicherten vertraglich vereinbart werden. Das zieht die ohnehin magere Produktrendite allerdings weiter nach unten.

Eine hohe Flexibilität bietet vor allem die private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Kurz vor Ende der Beitragsphase können Sie von dieser Option Gebrauch machen und sich für die Auszahlung des Kapitals statt der lebenslangen Rente entscheiden. Sie erhalten dann die Ablaufleistung auf einen Schlag. Bei ab 2005 abgeschlossenen privaten Rentenversicherungen müssen Sie lediglich die Hälfte des Unterschieds zwischen Ablaufleistung und Beitragssumme versteuern, sofern die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Kapitalauszahlung frühestens zum 62. Geburtstag erfolgt. Der Garantiezins der privaten Rentenversicherer von zurzeit 0,9 % und nur noch 0,25 % bei Neuabschlüssen ab 2022 reißt aber niemanden mehr vom Hocker. Zudem bezieht sich die Garantieverzinsung lediglich auf den nach Abzug von Vertriebs- und Verwaltungskosten verbleibenden Sparanteil. Der Garantiezins bringt also kaum Rendite.

Den Rentenversicherern wird es bei Neuabschlüssen mit einem Garantiezins von 0,25 % wegen der oft sehr hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten nicht gelingen, nach einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren ein Kapital oberhalb der Beitragssumme zu präsentieren. Völlig ausgeschlossen ist das bei klassischen Kapitallebensversicherungen, da hierbei noch die Kosten für das Todesfallrisiko einkalkuliert werden müssen.

Klassische private Rentenversicherung und klassische Kapitallebensversicherung geraten daher immer mehr ins Abseits. Daher empfehlen wir eine abgespeckte Version mit nur 60 bis 90 % Beitrags- bzw. Kapitalerhalt unter der Bezeichnung "neue Klassik" oder gleich die Alternative einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung.

Alternative: Fondspolice

Private Rentenversicherungen sind fondsgebunden, wenn darin Investmentfonds integriert sind. Die Rentenversicherung ist dann lediglich der Mantel um diese Fonds. Die Beiträge werden vorwiegend in Aktienfonds inklusive ETFs investiert, um eine höhere Rendite zu erzielen als bei klassischen privaten Rentenversicherungen. Die Kosten sind höher als beim Fondssparplan, da neben den Fondskosten auch Vertriebs- und Verwaltungskosten für die Versicherung anfallen. Verbraucherschützer halten die fondsgebundene private Rentenversicherung daher für zu teuer.

Allerdings sind die Kosten dann geringer, wenn die Beiträge in kostengünstige ETFs (z. B. ETF-Aktienindexfonds auf den MSCI World) investiert und außerdem kostengünstige Direktversicherungen ausgewählt werden.

Im Vergleich zu reinen Fondssparplänen mit Aktienfonds oder Aktien-ETFs haben fondsgebundene Rentenversicherungen (auch Fondspolicen genannt) einen steuerlichen Vorteil. Während der Beitragsphase werden keine Steuern abgeführt. Bei der Kapitalauszahlung am Ende der Beitragsphase wird nur die Hälfte des Überschusses mit dem persönlichen Steuersatz versteuert und bei der lebenslangen Rente nur der Ertragsanteil von z. B. 17 % bei 67-Jährigen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen sind die Kosten meist recht hoch, sofern es sich um von Managern ausgewählte Investmentfonds handelt. Während der gesamten Vertragslaufzeit fallen dann Managementkosten für die Fonds und Verwaltungskosten für die Versicherung an. Manager schaffen es aber selten, einen Indexfonds zu schlagen, der nur einen bestimmten Aktien- oder Anleiheindex abbildet.

Geben Sie Fondspolicen mit ETF-Indexfonds den Vorzug, wie z. B. den ETF-Aktienindexfonds auf den MSCI World.

Auch steuerlich vorteilhaft

Bei ETF-Sparplänen ohne den Mantel einer Rentenversicherung liegen die laufenden Kosten nur bei rund 0,2 % pro Jahr. Im Vergleich dazu muss man bei fondsgebundenen Rentenversicherungen mit ETFs mit laufenden Kosten bis zu 1 % im Jahr rechnen. Reine ETF-Sparpläne erzielen dadurch auf Dauer ein wesentlich besseres Ergebnis als fondsgebundene Rentenversicherungen mit ETFs.

Steuerlich schneiden aber fondsgebundene Rentenversicherungen mit ETFs besser ab im Vergleich zu reinen ETF-Sparplänen. Laufende Erträge werden während der Versicherungslaufzeit nicht versteuert, bei den ETF-Sparplänen aber sehr wohl. Entscheidet sich der Versicherte am Ende der Beitragslaufzeit für die lebenslang gezahlte Fondsrente, wird diese nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei reinen ETF-Fonds müsste sich ein Auszahlungsplan an den Sparplan anschließen, um Renten für einen festgelegten Zeitraum zu erzielen. Da die Wertentwicklung der Fonds oder ETFs nicht absehbar ist, garantieren die Versicherer bei Fondspolicen keine bestimmten Rentensummen. Eine garantierte Rente bei Auszahlplänen von ETFs kann es ebenso wenig geben.

Wegen der ungewissen Wertentwicklung sollte man eine lange Spardauer von z. B. 20 oder 30 Jahren wählen. Mindestens 12 Jahre müssen es bei fondsgebundenen Rentenversicherungen sein, um die Steuervorteile nach Ende der Versicherungslaufzeit zu genießen.

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Quelle: www.steuertipps.de

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