Die Bezeichnungen laut BaFin:
Treuhandmanager
Treuhandassistent
Transferverwalter
Kundendienstmitarbeiter im Finanzsektor
Wertverwalter
Helfer Geldtransfer
Helfer Transfermanagement
Assistent im Währungshandel
Supportmanager
Support Mitarbeiter im Asset Management
Client Trade Analyst
Die BaFin weist darauf hin, dass weitere Bezeichnungen im Umlauf oder jederzeit neu hinzukommen können. Finanzberatern und Anlegern, die sich einer solchen Tätigkeit widmen, drohen strafrechtliche Folgen wegen Beihilfe zur Geldwäsche oder wegen des Betriebes eines unerlaubten Zahlungsdienstes.
Da über ein Money Mule transferiertes Geld in der Regel die Beute einer Betrugshandlung darstellt, könnten zudem die geschädigten Anleger Schadenersatzansprüche stellen. Meist ist in solchen Fällen das Money Mule für den betroffenen Anleger das einzig aussichtsreiche Ziel eines Versuches, einen Schadenausgleich zu erreichen.
Finanzberater werden in der Regel keine Chance haben, sich mit Nichtwissen zu verteidigen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.
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