Erleidet eine Arbeitnehmerin in den Sanitärräumen ihres Arbeitgebers auf dem Weg zur Toilette einen Unfall, ist dies kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 30.04.2020 - L 10 2537/18 hervor.
Private Anleger, die Festgeld auf Plattformen wie "Weltsparen" oder "Zinspilot" angelegt und dabei das attraktive Angebot der von der BaFin jüngst "eingefrorenen" Greensill-Bank gewählt haben, müssen, aller Voraussicht nach nicht um ihr Geld bangen. Die Einlagensicherung der privaten Banken sorgt für Ersatz, falls die Greensill-Bank das nicht noch selbst regeln kann.
Die Bundesregierung will Deutschland zum führenden Standort für "Sustainable Finance" machen. Der aktuelle Bericht "Shifting the Trillions" enthält konkrete Empfehlungen für den Umbau zur nachhaltigen Finanzwirtschaft. Wichtiger Programmpunkt: Anleger sollen nachhaltige Investments künftig einfacher erkennen.
Die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 VVG erfordert die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit), deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Hingegen muss der Versicherer nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Auch muss er nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses, angeben. Das hat der BGH mit Urteilen vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 entschieden.
Frankfurt/Berlin, 3. März 2021 - Der Rückversicherer Munich RE, der Medizinproduktehersteller Hartmann und die Landesbank Baden-Württemberg sind die Gewinner des diesjährigen Deutschen bAV-Preises in der Kategorie "Großunternehmen". In der Kategorie "KMU" konnten sich die Sempt Apotheke aus Erding, das Gastransportunternehmen Ontras sowie die Gehring Group und die PWV Online GmbH über die Auszeichnung für vorbildliche betriebliche Altersversorgungsprojekte freuen. Die Auszeichnungen wurden am 2. März im Rahmen der Konferenz "Zukunftsmarkt Altersvorsorge" bekannt gegeben. Bedingt durch die Corona-Pandemie fand die Preisverleihung erstmals als Online-Event statt. Der Deutsche bAV-Preis wird seit 2014 jährlich verliehen.
Angesichts steigender Beiträge denken viele Kunden derzeit über den Wechsel ihrer Krankenversicherung nach. Dabei lohnt es, sich auch über Leistungsunterschiede zu informieren. Transparenzberichte könnten den Vergleich künftig erleichtern. Die AOK-Gemeinschaft hat sich ab sofort dazu verpflichtet.
Ein Versicherungsnehmer, der nach einem Verkehrsunfall verhindert, dass der Fahrzeugdatenspeicher zur Unfallrekonstruktion ausgelesen wird, verletzt seine vertraglichen Obliegenheiten gegenüber dem Kfz-Kaskoversicherer, der ihn dazu aufgefordert hat, die Datenauswertung zu ermöglichen. Das geht aus einem Beschluss des OLG Köln vom 08.07.2020 - 9 U 111/20 hervor.
Die rasante Kursentwicklung des Bitcoin hat die Kryptowährung ins Blickfeld privater Anleger gerückt. Mit dem Interesse steigt auch der Informationsbedarf der Kunden. Nachfragen interessierter Kunden sollten Berater mit dem nötigen Hintergrundwissen begegnen.
Eine Klinik muss einen behandlungsbedürftigen Patienten jedenfalls dann, wenn keine akute Lebensgefahr vorliegt, nicht stationär aufnehmen, falls dieser Patient die Mitwirkung an einem Corona-Test verweigert Das hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 04.11.2020 - 4 T 1/20 entschieden.
Das Landgericht Kiel hat sich mit Urteil vom 25.09.2020 - 5 O 206/19 dazu geäußert, wann eine Klausel in einer sogenannten "Schwere-Krankheiten-Versicherung" bzw. dread disease Versicherung wonach schwere Erkrankungen lediglich ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, bösartige Neubildungen an der Brustdrüse oder des Hodens und eine Organtransplantation sind, im Sinne des § 305c Absatz 1 BGB und somit unwirksam ist.
Krausenstr. 54
30171 Hannover
Telefon: +49 511 494061
Telefax: +49 511 494063
E-Mail: info@p3assekuranz.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.