Laut einem Urteil des Landessozialgericht (LSG) Stuttgart vom 28.05.2020 - L 10 U 289/18 kann ein Unfall beim Skifahren während einer betrieblichen Veranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Eine Widerspruchsbelehrung, die sich auf der letzten von lediglich zwei Seiten eines Versicherungsscheins befindet und als einziger Abschnitt fettgedruckt ist, ist hinreichend drucktechnisch hervorgehoben. Deshalb hat ein Versicherter nach Ablauf der 14-tägigen Widerspruchsfrist gemäß einem Beschluss des OLG Dresden vom 17.08.2020 - 4 U 1403/20 keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des Vertrages.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung muss ein Versicherungsvermittler ohne Hinzutreten besonderer Umstände laut einem Beschluss des OLG Dresden vom 15.10.2020 - 4 W 697/20 nicht darauf hinweisen, dass Vandalismusschäden nicht mitversichert sind.
Der Nachweis, dass konkrete Schäden auf ein bestimmtes Sturmereignis zurückzuführen sind, ist nicht geführt, wenn der Versicherungsnehmer die Schäden erst längere Zeit nach dem Sturm bemerkt, seine Schilderung diese Annahme nicht trägt und der nachweislich schlechte Zustand der Dacheindeckung sowie daraus resultierende andere Naturereignisse für die Schäden ursächlich gewesen sein können. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht mit Urteil vom 03.07.2020 - 5 U 89/19 entschieden.
Es geht zwar um Ratschläge für Menschen, die einen Konsumentenkredit abschließen wollen. Jeder der Ratschläge ist jedoch auf viele andere Situationen im Finanzbereich übertragbar. Die Ratgeber weisen, sicher zurecht, darauf hin, dass gerade in Pandemiezeiten erfolgreiche Betrügereien die Opfer besonders hart treffen z.B. weil das Einkommen gerade ohnehin unsicher ist.
Kommt ein Beschäftigter nach einer von seinem Arbeitgeber auswärts veranstalteten Weihnachtsfeier in den Betriebsräumen, in die er nach Ende der Feier zwecks Übernachtung zurückgekehrt ist, zu Schaden, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart vom 02.07.2020 - S 1 U 1897/19 - hervor.
Wird ein Neuwagen, der noch nicht einmal 1.000 Kilometer zurückgelegt hat, bei einem Unfall erheblich beschädigt, so kann der Geschädigte die Kosten der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges statt des Ersatzes der Reparaturkosten verlangen, wenn er sich tatsächlich einen entsprechenden Neuwagen anschafft. Das hat der BGH mit Urteil vom 29.09.2020 - VI ZR 271/19 entschieden.
Ein Versicherter, der sich bereits vor Ablauf der Entscheidungsfrist seines gesetzlichen Krankenversicherers auf die Selbstbeschaffung der beantragten Leistung festgelegt hat, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Das gilt auch dann, wenn der Versicherer über den Antrag zu spät entschieden hat. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.10.2020 - B 1 KR 25/19 R hervor.
Nicht jeder Verstoß gegen einschlägige Unfallverhütungsvorschriften ist per se als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 110 SGB VII (Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern) einzustufen. Vielmehr ist eine umfassende Wertung des Verhaltens des Schädigers angezeigt, in die auch die weiteren Umstände des Einzelfalles einzubeziehen sind. Das hat der BGH mit Urteil vom 21.07.2020 - VI ZR 369/19 klargestellt.
Von aktuell noch dreißig auf vierzig Werte wird der DAX demnächst aufgestockt. Das ist Anlass für viel Berichterstattung. Die Wahrscheinlichkeit, dass Finanzberater auch zu diesem Thema im Kundengespräch Stellung nehmen sollen oder müssen, ist deshalb hoch.
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